Berufsrecht für Filmschaffende
3./4. März 2012, film.coop München
Das Seminar vermittelt Produktionsverantwortlichen wie Arbeitnehmern das nötige Rüstzeug, um sich den Rechtsfragen im beruflichen Alltag der Branche stellen zu können. Schwerpunkt des Seminars ist das Arbeits- und Sozialrecht mit seinen zahlreichen Besonderheiten in der Film- und Fernsehbranche (Medienarbeitsrecht). So wird tiefgehendes Verständnis der geltenden Tarifverträge mit ihren Regelungen zu
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Zeitkontenmodell
- Zuschläge
- Urlaubsgewährung und -abgeltung
- Spesen
- Kündigung
- u.v.a.m.
vermittelt. Dabei wird die Gestaltung von Arbeits- und Werkverträgen ebenso behandelt wie die unterschiedlichen Beschäftigungsformen (selbständig/nichtselbständig, unständig/auf Produktionsdauer beschäftigt) einschließlich der Statusfeststellung.
Weiterhin wird ein besonderes Augenmerk auf die soziale Absicherung gegen Krankheit, Alter, Berufsunfall, Berufsunfähigkeit etc. gelegt. Dabei werden die für Filmschaffende wichtigen Einrichtungen von der Künstlersozialkasse über die Pensionskasse der Rundfunkanstalten bis zur VG Bild-Kunst erläutert. Ebenso wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten sich für eine private Altersvorsorge z.B. über das Presseversorgungswerk bieten und für wen Riester- bzw. Rüruprente interessant sein können.
Steffen Schmidt-Hug arbeitet seit 1996 als Medienanwalt und vertrat diverse Einrichtungen der Branche, zuletzt als Geschäftsführer den Bundesverband Regie. Seit 2008 betreut er als selbständiger Rechtsanwalt und Agent Filmschaffende in allen beruflichen Fragen. Steffen Schmidt-Hug absolvierte die Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Er nimmt Lehraufträge an deutschen Filmhochschulen wahr und ist Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse.
www.schmidt-hug.de