Weiterbildung in Deutschland wird vielfältig gefördert – bestimmt ist auch für Sie der richtige Topf dabei. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten! Im Folgenden haben wir einige interessante Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Weiterbildungsangebote aufgelistet. In der Regel legen alle Verwalter von Fördermitteln großen Wert darauf, daß die offizielle Anmeldung zur Veranstaltung erst nach der Förderungszusage erfolgt. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit der entsprechenden Institution in Verbindung setzen. Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Förderungen für die berufliche Weiterbildung in einem Leitfaden zusammengestellt. Die informative Übersicht finden Sie hier. Nachfolgend haben wir einige uns bekannte Förderprogramme zusammengestellt – sollten Sie weitere kennen oder auf veraltete Informationen stoßen, bitte wir um Nachricht an admin@filmseminare.de.
  1. Für Schauspieler und Musiker: Förderung durch die GVL
    Mitglieder der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) haben die Möglichkeit, dort eine Förderung von 30 Prozent des Teilnehmerbeitrags zu beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es leider nicht im Internet, sondern nur direkt bei der GVL, deren Kontaktdaten unter www.gvl.de zu finden sind.
  2. Für Aufsteiger: Meister-BAföG
    Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Teilnehmer an unseren Lehrgängen zur Vorbereitung auf einen IHK-Abschluß, die noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist, Anspruch auf das sogenannte "Meister-BAföG" zur Finanzierung der Lehrgangskosten und der Prüfungsgebühren. Derzeit werden 30,5 Prozent als Zuschuß und der Rest als zinsgünstiges Darlehen gewährt, außerdem werden Absolventen bei Bestehen der Abschlußprüfung auf Antrag 25 Prozent des Darlehens erlassen. Der Rest muß erst zwei Jahre nach Absolvierung der Maßnahme bei zehnjähriger Laufzeit bis zur Tilgung in Raten von monatlich 250 Euro zurückbezahlt werden. Wer also bereits über einen Meistertitel oder einen (Fach-)Hochschulabschluß verfügt, scheidet aus – alle anderen erhalten nähere Informationen über dieses Förderprogramm bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung sowie im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Die für die Beantragung des Meister-BAföG notwendigen Formulare können hier heruntergeladen werden.
  3. Für Begabte: Begabtenförderung
    Die berufliche Fortbildung kann finanziell auch im Rahmen der Begabtenförderung unterstützt werden. Hierfür können sich ehemalige Auszubildende bewerben, die nicht älter als 25 Jahre sind und ihren Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als "gut" (d.h. mindestens der Note 1,9) bestanden oder die besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben. Jährlicher Aufnahmetermin ist der letzte Februartag, der Antrag muß vor Beginn des Lehrgangs gestellt werden, bereits begonnene Fortbildungen können nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Nähere Informationen und den Antrag auf Aufnahme gibt es bei der örtliche zuständigen Industrie- und Handelskammer oder im Internet unter www.begabtenfoerderung.de.
  4. Für Arbeitssuchende: Bildungsgutschein nach dem Sozialgesetzbuch
    Filmhaus Köln gGmbH, Filmhaus Babelsberg gGmbH und Münchner Filmwerkstatt e.V. sind durch die von der Bundesagentur für Arbeit als Fachkundige Stelle anerkannte Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Dadurch ist prinzipiell auch eine Bezahlung der Maßnahmen mit einem Bildungsgutschein nach SGB II oder III möglich. Die für die konkrete Maßnahme erforderliche Maßnahmennummer beantragen wir allerdings nur für längerfristige Lehrgänge – für einzelne Wochenendseminar ist das leider mit viel zu hohen Kosten verbunden. Allgemeine Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit. Zuständig für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist in jedem Fall der persönliche Arbeitsvermittler – ALG 1-Empfänger wenden sich daher an die für ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit, ALG 2-("Hartz 4"-)Empfänger an das zuständige Jobcenter.
  5. Für Erfahrene: Förderung nach dem WeGebAU
    Auch Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, können von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Nähere Informationen zu diesem Programm finden sich bei der Agentur für Arbeit.
  6. Für Berufstätige: Bildungsprämie und Weiterbildungssparen
    Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 25.600 Euro im Jahr (51.200 Euro im Jahr bei gemeinsam veranlagten Paaren) können einen Prämiengutschein beantragen, den wir gerne akzeptieren. Der Antragsteller muß in Beschäftigung sein und darf keinen Anspruch auf Meister-BAFöG haben. Außerdem muß er an einer kostenlosen Beratung bei einer eingetragenen Beratungsstelle teilgenommen haben – die Termine dort sind manchmal lange im voraus ausgebucht, eine frühzeitige Terminvereinbarung wird daher empfohlen. Der Prämiengutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro und deckt maximal die Hälfte der Kurskosten ab. Informationen zu dieser Förderung und wie Sie sie erhalten finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Dort finden sich auch Informationen zum Weiterbildungssparen, bei dem Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, während der siebenjährigen Ansparphase Geld aus dem Sparvertrag entnehmen und für eine Weiterbildung verwenden können. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei erhalten. Das Weiterbildungssparen kann mit dem Prämengutschein kombiniert werden.
  7. Für Soldaten: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
    Aktive und ehemalige Zeitsoldaten (auch Wehrpflichtige) erhalten nach dem Soldatenversorgungsgesetz bei Teilnahme an einer Fachausbildung, die dem Erwerb einer Lebensgrundlage dient, auf Antrag eine Förderung. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater vom Berufsförderungsdienst.
  8. Für Brandenburger, Hamburger, Hessen,  Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfälzer: Europäischer Sozialfonds
    Aus den Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bieten derzeit die Bundesländer Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jeweils eigene Förderprogramme für ihre Landeskinder (maßgeblich ist der erste Wohnsitz) an, Baden-Württemberg plant laut Koalitionsvertrag die Einführung eines ähnlichen Angebots. Ähnlich wie die Prämiengutscheine der Bildungsprämie haben auch diese Bildungs- oder Qualifizierungsschecks nur einen Wert von bis zu 500 Euro und decken maximal 70 Prozent der Kurskosten ab. Grundsätzlich nehmen wir diese Schecks gerne an – bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie über einen solchen verfügen.
  9. Für  Steuerzahler: Steuerliche Absetzbarkeit
    Fortbildungskosten, d.h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer oder Unternehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben voll absetzbar. Ausbildungskosten, d.h. Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können grundsätzlich als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr abgesetzt werden.
  10. Für  Arbeitnehmer: Und sonst?
    Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Vielleicht hat auch er ein Interesse an Ihrer Weiterbildung und unterstützt Sie bei der Finanzierung – oder übernimmt womöglich sogar die gesamten Kosten im Rahmen einer längerfristigen Vereinbarung...