Sicherheitsbeauftragte/r Film (Fortbildung)

Jeder Betrieb in Deutschland ab 20 Beschäftige muß nach der BGV A1 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mindestens eine/n Sicherheitsbeauftrage/n haben, der/die sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft mindestens alle drei Jahre fortbilden muß. Diesem Erfordernis tragen wir mit diesem eintägigen Seminar Rechnung, das sich an Beschäftigte in der Filmproduktion mit einer bereits vorliegenden Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten richtet. Die Teilnehmer erhalten dabei eine umfassende Auffrischung ihrer Kenntnisse und werden mit aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen vertraut gemacht, damit sie auch weiterhin ihre Arbeitskollegen mit guten Argumenten davon überzeugen können, dass sich sicherheitsbewusstes Verhalten auszahlt.

Die Inhalte im einzelnen:
  • Umfassendes Update zu aktuellen Vorschriften und Neuerungen im Bereich der Arbeitssicherheit
  • Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen bei Arbeiten am Filmset anhand praxisbezogener Fallbeispiele
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung sicherheitstechnischer Forderungen
  • Erfahrungsaustausch über aktuelle Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie über die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter
  • Elektrotechnik am Set
  • Praxisbespiele aus der Film- und TV-Produktion
Gleichzeitig zählt diese Fortbildung auch als "Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen", der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.          
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